- Auszahlung auch bei 16 schweren Krankheiten
wie Herzinfarkt, Krebs, Bypass-Operation, Schlaganfall,
Nierenversagen, Lähmung, Organtransplantation,
schweren Verbrennungen, Blindheit, Taubheit,
HIV Infektion, Pflegebedürftigkeit, Verlust von
Gliedmaßen, Operation am offenen Herzen,
totale und permanente Erwerbsunfähigkeit
- Verfügungsphase - nach 2/3 der Laufzeit können
Sie bereits über Ihr Geld verfügen
- Doppelte Auszahlung möglich!
Nach Leistung bei schwerer Erkrankung
weitere Leistung bei Er- oder Ableben
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